Ansprechpartner:
Einrichtungsleitung
Susanne Pohl-Klette
Telefon: 0345/27999-115
Mail: s.pohl-klette@vshalle.de
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„Pflege aus Liebe zum Menschen“
Vollstationäre Pflege
Diesen Anspruch haben Pflegebedürftige, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Mit der Entscheidung vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, schaffen Sie sich als Bewohnerin oder Bewohner im der Pflegeeinrichtung ein neues Zuhause.
Hier erhalten Sie Unterkunft, Verpflegung, Beratung, soziale Betreuung, kulturelle Veranstaltungen, hauswirtschaftliche Versorgung und eine qualitativ hochwertige Pflege mit dem Ziel der Verbesserung Ihrer Lebensqualität. Die Einstufung in einen dem Gesundheitszustand entsprechenden Pflegegrad sollte vorliegen oder zumindest ein Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei der zuständigen Krankenkasse gestellt sein. Bei der Krankenkasse ist auch die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung zu beantragen.
Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen. Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen.
Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse oder Krankenkasse
Zur Genehmigung und Kostenbeteiligung bezüglich einer vollstationären Pflege und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Grundlage der Kosten für einen Aufenthalt in unserer Einrichtung bildet ein zwischen dem Landesverband der Pflegekassen, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Stiftung Volkssolidarität Halle (Saale) abgeschlossener Versorgungsvertrag.
Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen. Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen. Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Aufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Qualität bedeutet Verantwortung
Das Qualitätsmanagement ist unser Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität der Pflege- und Betreuungsprozesse in unserer Einrichtung. Dabei stellen wir die Zufriedenheit der Bewohner sowie deren Angehörige in den Mittelpunkt unserer Arbeit und sind bestrebt, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zum Wohle der uns anvertrauten Bewohner immer weiter zu verbessern.
Hohe Qualität zur fairen Preisen
Die erhalten professionelle und liebevolle Pflege und Betreuung, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche …
nach unserem Motto "gemeinsam nicht einsam". Von der Kostenaufstellung bis zum sorgfältig dokumentierten Qualitätsmanagement sind wir transparent.
Die Pflegekasse übernimmt die gesetzlichen Höchstgrenzen gemäß dem jeweiligen Pflegegrad. Den Restbetrag, den sogenannten Eigenanteil, trägt der Bewohner. Bei Bedarf zahlen Sozialhilfeträger einen Teil des Eigenanteils. Bei Anträgen und Formalitäten unterstützen wir Sie gern.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich. Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Termin!