Entgelte Tagespflege Haus Lindenpark
Pflege-grade |
pflege-bedingter Aufwand pro Tag |
Ausbild. Zuschlag pro Tag |
Unter-kunft pro Tag |
Ver-pflegung pro Tag | Invest-kosten pro Tag | Fahrt-kosten selbst |
Entgelt pro Tag *ohne Fahrt- kosten |
davon zahlt Pflege- kasse Fahrt-kosten |
Fahrtkosten hin und zurück pro Tag zahlt Pflegekasse | Anteil Gast pro Tag | Pflegekasse zahlt im Monat bis zu |
Selbst-zahler | 51,74 € | 1,38 € | 9,90 € | 6,60 € | 8,11 € | 4,00 € | 81,73 € | 0,00 € | zahlt Gast selbst | 81,73 € | 0,00 € |
1 | 51,74 € | 1,38 € | 9,90 € | 6,60 € | 8,11 € | 0,00 € | *77,73 € | 0,00 € | 4,00 € | 77,73 € | 125,00 € |
2 | 61,64 € | 1,38 € | 9,90 € | 6,60 € | 8,11 € | 0,00 € | *87,63 € | 63,02 € | 4,00 € | 24,61 € | 689,00 € |
3 | 68,39 € | 1,38 € | 9,90 € | 6,60 € | 8,11 € | 0,00 € | *94,38 € | 69,77 € | 4,00 € | 24,61 € | 1.298,00 € |
4 | 75,14 € | 1,38 € | 9,90 € | 6,60 € | 8,11 € | 0,00 € | *101,13 € | 76,52 € | 4,00 € | 24,61 € | 1.612,00 € |
5 | 81,89 € | 1,38 € | 9,90 € | 6,60 € | 8,11 € | 0,00 € | *107,88 € | 83,27 € | 4,00 € | 24,61 € | 1.995,00 € |
gültig ab 01.01.2022
Tagessatz für zusätzliche Betreuung § 43 b | 9,35 € zahlt die Pflegekasse |
Selbstzahler | Vergütung PG 1 zzgl. U/V, Invest und Fahrgeld |
Entgelte Tagespflege Sozial- und Kulturzentrum Halle-Neustadt"
Pflege- grad |
pflegebedingter Aufwand pro Tag |
Ausbild. Zuschlag pro Tag | Unter-kunft pro Tag | Ver-pflegung pro Tag | Invest-kosten pro Tag | Fahrtkosten selbst | Entgelt pro Tag *ohne Fahrt-kosten | davon zahlt Kasse ohne Fahrtkosten inkl. Ausbild. Zuschlag |
Fahrkosten hin und zurück pro Tag zahlt Pflegekasse | Anteil/Gast pro Tag | Pflegekasse zahlt im Monat bis zu |
Selbst-zahler | 55,59 € | 1,41 € | 8,59 € | 5,72 € | 8,35 € | 4,00 € | 83,66 € | 0,00 € | Fahrgeld zahlt Gast | 83,66 € | 0,00 € |
1 | 55,59 € | 1,41 € | 8,59 € | 5,72 € | 8,35 € | 0,00 € | *79,66 € | 0,00 € | 4,00 € | 79,66 € | 125,00 € |
2 | 66,63 € | 1,41 € | 8,59 € | 5,72 € | 8,35 € | 0,00 € | *90,70 € | 68,04 € | 4,00 € | 22,66 € | 689,00 € |
3 | 74,16 € | 1,41 € | 8,59 € | 5,72 € | 8,35 € | 0,00 € | *98,23 € | 75,57 € | 4,00 € | 22,66 € | 1.298,00 € |
4 | 81,68 € | 1,41 € | 8,59 € | 5,72 € | 8,35 € | 0,00 € | *105,75 € | 83,09 € | 4,00 € | 22,66 € | 1.612,00 € |
5 | 89,21 € | 1,41 € | 8,59 € | 5,72 € | 8,35 € | 0,00 | *113,28 € | 90,62 € | 4,00 € | 22,66 € | 1.995,00 € |
gültig ab 01.01.2022
Tagessatz für zusätzliche Betreuung § 43 b | 8,95 € zahlt die Pflegekasse |
Selbstzahler | Vergütung PG 1 zzgl. U/V, Invest und Fahrgeld |
Entgelte Tagespflege Sozial- und Kulturzentrum Halle-Neustadt"
Entgelt für Unterkunft im Einzelzimmer je nach Größe | von 360,00 bis 583,00 Euro |
Entgelt für Unterkunft im Doppelzimmer je nach Größe | von 300,00 bis 396,00 Euro |
zuzüglich
- Reinigungs- und Wäscheservice | 200,00 Euro/Monat |
- Pauschale für Strom | 49,00 Euro/Monat |
- Verpflegung | 352,00 Euro/Monat |
- Pauschale für Betreuung/24 Stunden-Präsenzdienst | 840,00 Euro/Monat |
- Entlastungleistung nach § 45 b SGB XI | 125,00 Euro/Monat |
- Pflegesachleistung für Ihren Pflegegrad: ______ | _______ Euro/Monat |
. Pflegegrad 2 = 689,00 Euro . Pflegegrad 3 = 1.298,00 Euro . Pflegegrad 4 = 1.612,00 Euro . Pflegegrad 5 = 1.995,00 Euro |
|
- 7,4 % Investive Kosten für ambulante Pflege | _______ Euro/Monat |
abzüglich
- der Erstattung der Pflegekasse für Pflegesachleistungfür Ihren Pflegegrad | Euro/Monat |
- der Erstattung der Pflegekasse für Entlastungsleistung | Euro/Monat |
Eigenanteil des Bewohners zum Entgelt pro Monat: | ___ Euro/Monat |
Tagespflege „Trotha"
Pflege-grade | pflege- bedingter Aufwand pro Tag | Ausbildungs-zuschlag pro Tag | Unter-kunft pro Tag | Ver-pflegung pro Tag | Invest-kosten pro Tag | Fahrt-kosten selbst | Entgelt/Tag *ohne Fahrtkosten | davon zahlt Pflegekasse ohne Fahrtkosten | Fahrtkosten hin u. zurück/Tag zahlt Kasse | Anteil Gast pro Tag | Pflegekasse zahlt im Monat bis zu |
Selbst-zahler | 51,52 € | 1,34 € | 10,10 € | 6,72 € | 7,05 € | 4,00 € | 80,73 € | 0,00 € | zahlt Gast selbst | 80,73 € | 0,00 € |
1 | 51,52 € | 1,34 € | 10,10 € | 6,72 € | 7,05 € | 0,00 € | *76,73 € | 0,00 € | 4,00 € | 76,73 € | 125,00 € |
2 | 60,81 € | 1,34 € | 10,10 € | 6,72 € | 7,05 € | 0,00 € | *86,02 € | 62,15 € | 4,00 € | 23,87 € | 689,00 € |
3 | 67,14 € | 1,34 € | 10,10 € | 6,72 € | 7,05 € | 0,00 € | *92,35 € | 68,48 € | 4,00 € | 23,87 € | 1.298,00 € |
4 | 73,47 € | 1,34 € | 10,10 € | 6,72 € | 7,05 € | 0,00 € | *98,68 € | 74,81 € | 4,00 € | 23,87 € | 1.612,00 € |
5 | 79,80 € | 1,34 € | 10,10 € | 6,72 € | 7,05 € | 0,00 € | *105,01 € | 81,14 € | 4,00 € | 23,87 € | 1.995,00 € |
gültig ab 01.04.2022
Tagessatz für zusätzliche Betreuung § 43 b | 8,23 € |
Selbstzahler | Vergütung PG 1 zzgl. U/V, Invest und Fahrgeld |
Ansprechpartner:
Einrichtungsleitung/QM
Katja Reich
Telefon: 0345/1363-312
Mail: k.reich@vshalle.de
Rezeption
Monika Staudte
Telefon: 0345/1363-0
Mail: saaleufer@vshalle.de
Helfen Sie uns, zu helfen!
Mit Ihrer Spende können wir viel bewegen. Denn jede Spende hilft uns, anderen zu helfen
Pflegeeinrichtung „Senioren-Service-Zentrum Böllberg“
„Wir sind da, wenn Sie uns brauchen! Halt zu geben, Freude zu schenken und Momente miteinander zu teilen, liegt in der Natur des Menschen. Mit Empathie und Kompetenz tun wir alles dafür, um Ihr Leben lebenswert zu machen. “
Ausstattung
Vollstationäre Pflege
Diesen Anspruch haben Pflegebedürftige, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Mit der Entscheidung vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, schaffen Sie sich als Bewohnerin oder Bewohner im Pflegeheim ein neues Zuhause.
Hier erhalten Sie Unterkunft, Verpflegung, Beratung, soziale Betreuung, kulturelle Veranstaltungen, hauswirtschaftliche Versorgung und eine qualitativ hochwertige Pflege mit dem Ziel der Verbesserung Ihrer Lebensqualität. Die Einstufung in einen dem Gesundheitszustand entsprechenden Pflegegrad sollte vorliegen oder zumindest ein Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei der zuständigen Krankenkasse gestellt sein. Bei der Krankenkasse ist auch die Aufnahme in ein Pflegeheim zu beantragen.
Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen.
Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen.
Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse oder Krankenkasse
Zur Genehmigung und Kostenbeteiligung bezüglich einer vollstationären Pflege und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Grundlage der Kosten für einen Aufenthalt in unserer Einrichtung bildet ein zwischen dem Landesverband der Pflegekassen, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Stiftung Volkssolidarität Halle (Saale) abgeschlossener Versorgungsvertrag.
Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen. Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen. Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Heimaufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Qualität bedeutet Verantwortung
Das Qualitätsmanagement ist unser Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität der Pflege- und Betreuungsprozesse in unserer Einrichtung. Dabei stellen wir die Zufriedenheit der Bewohner sowie deren Angehörige in den Mittelpunkt unserer Arbeit und sind bestrebt, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zum Wohle der uns anvertrauten Bewohner immer weiter zu verbessern.
Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Heimaufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Einrichtungsleitung
Susanne Pohl-Klette
Telefon: 0345/27999-115
Mail: s.pohl-klette@vshalle.de
Helfen Sie uns, zu helfen!
Mit Ihrer Spende können wir viel bewegen. Denn jede Spende hilft uns, anderen zu helfen
„Pflege aus Liebe zum Menschen“
Vollstationäre Pflege
Diesen Anspruch haben Pflegebedürftige, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Mit der Entscheidung vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, schaffen Sie sich als Bewohnerin oder Bewohner im der Pflegeeinrichtung ein neues Zuhause.
Hier erhalten Sie Unterkunft, Verpflegung, Beratung, soziale Betreuung, kulturelle Veranstaltungen, hauswirtschaftliche Versorgung und eine qualitativ hochwertige Pflege mit dem Ziel der Verbesserung Ihrer Lebensqualität. Die Einstufung in einen dem Gesundheitszustand entsprechenden Pflegegrad sollte vorliegen oder zumindest ein Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei der zuständigen Krankenkasse gestellt sein. Bei der Krankenkasse ist auch die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung zu beantragen.
Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen. Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen.
Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse oder Krankenkasse
Zur Genehmigung und Kostenbeteiligung bezüglich einer vollstationären Pflege und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Grundlage der Kosten für einen Aufenthalt in unserer Einrichtung bildet ein zwischen dem Landesverband der Pflegekassen, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Stiftung Volkssolidarität Halle (Saale) abgeschlossener Versorgungsvertrag.
Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen. Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen. Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Aufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Qualität bedeutet Verantwortung
Das Qualitätsmanagement ist unser Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität der Pflege- und Betreuungsprozesse in unserer Einrichtung. Dabei stellen wir die Zufriedenheit der Bewohner sowie deren Angehörige in den Mittelpunkt unserer Arbeit und sind bestrebt, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zum Wohle der uns anvertrauten Bewohner immer weiter zu verbessern.
Hohe Qualität zur fairen Preisen
Die erhalten professionelle und liebevolle Pflege und Betreuung, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche …
nach unserem Motto "gemeinsam nicht einsam". Von der Kostenaufstellung bis zum sorgfältig dokumentierten Qualitätsmanagement sind wir transparent.
Die Pflegekasse übernimmt die gesetzlichen Höchstgrenzen gemäß dem jeweiligen Pflegegrad. Den Restbetrag, den sogenannten Eigenanteil, trägt der Bewohner. Bei Bedarf zahlen Sozialhilfeträger einen Teil des Eigenanteils. Bei Anträgen und Formalitäten unterstützen wir Sie gern.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich. Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Termin!
Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Heimaufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Einrichtungsleitung
Susanne Pohl-Klette
Telefon: 0345/470497-130
Mail: s.pohl-klette@vshalle.de
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Pflegeeinrichtung „Haus am Mühlenhof“
„Gut umsorgt und liebevoll gepflegt – das Ziel unserer täglichen Arbeit“
Die Pflegeeinrichtung „Haus am Mühlenhof“ bietet 34 Pflegeplätze auf zwei Ebenen mit 14 Doppel- und 6 Einzelzimmern. Jede Ebene stellt einen abge-schlossenen Wohnbereich dar und ist mit dem Aufzug zu erreichen. Ein kleiner Verkaufsstand steht jedem Bewohner zur Verfügung.
Die Zeit mit Angehörigen und Freunden genießen die Bewohner bei schönem Wetter im Außenbereich oder auf den Terrassen. Gern kann auch der Garten unseres „Alten Gutshofes“ genutzt werden.
Ausstattung
Die Pflegeeinrichtung „Haus am Mühlenhof“ bietet 34 Pflegeplätze auf zwei Ebenen mit 14 Doppel- und 6 Einzelzimmern. Jede Ebene stellt einen abge-schlossenen Wohnbereich dar und ist mit dem Aufzug zu erreichen. Ein kleiner Verkaufsstand steht jedem Bewohner zur Verfügung.
Die Zeit mit Angehörigen und Freunden genießen die Bewohner bei schönem Wetter im Außenbereich oder auf den Terrassen. Gern kann auch der Garten unseres „Alten Gutshofes“ genutzt werden.
Zimmerausstattung
- Bett und Nachtschrank sowie Kommode
- Kleiderschrank
- Fernseher
- Dusche/WC
- Schwesternruf
- Telefonanschluss
- WLAN-Anschluss kann vorgehalten werden
Angebote
Neben anderen Beschäftigungen und Aktivitäten wie kreatives Gestalten, Singen oder Gedächtnistraining steht auch der spielerische Umgang mit Therapiehunden auf dem Programm. Unsere Bewohner nehmen dieses Angebot gern wahr, da es eine willkommene Abwechslung darstellt und die Tiere zur Bewegung animieren.
Die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, der Apotheken, Allgemein- und Fachärzten sowie Sanitätshäusern runden unser Servicepaket ab.
Wir vermitteln auch Friseur und Physiotherapie
Vollstationäre Pflege
Diesen Anspruch haben Pflegebedürftige, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Mit der Entscheidung vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, schaffen Sie sich als Bewohnerin oder Bewohner im Pflegeheim ein neues Zuhause.
Hier erhalten Sie Unterkunft, Verpflegung, Beratung, soziale Betreuung, kulturelle Veranstaltungen, hauswirtschaftliche Versorgung und eine qualitativ hochwertige Pflege mit dem Ziel der Verbesserung Ihrer Lebensqualität. Die Einstufung in einen dem Gesundheitszustand entsprechenden Pflegegrad sollte vorliegen oder zumindest ein Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei der zuständigen Krankenkasse gestellt sein. Bei der Krankenkasse ist auch die Aufnahme in ein Pflegeheim zu beantragen.
Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen.
Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse oder Krankenkasse
Zur Genehmigung und Kostenbeteiligung bezüglich einer vollstationären Pflege und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Grundlage der Kosten für einen Aufenthalt in unserer Einrichtung bildet ein zwischen dem Landesverband der Pflegekassen, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Stiftung Volkssolidarität Halle (Saale) abgeschlossener Versorgungsvertrag.
Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen. Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen. Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Heimaufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Qualität bedeutet Verantwortung
Das Qualitätsmanagement ist unser Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität der Pflege- und Betreuungsprozesse in unserer Einrichtung. Dabei stellen wir die Zufriedenheit der Bewohner sowie deren Angehörige in den Mittelpunkt unserer Arbeit und sind bestrebt, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zum Wohle der uns anvertrauten Bewohner immer weiter zu verbessern.
Hohe Qualität zur fairen Preisen
Sie erhalten professionelle und liebevolle Pflege und Betreuung, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche …
nach unserem Motto "gemeinsam nicht einsam". Von der Kostenaufstellung bis zum sorgfältig dokumentierten Qualitätsmanagement sind wir transparent.
Die Pflegekasse übernimmt die gesetzlichen Höchstgrenzen gemäß dem jeweiligen Pflegegrad. Den Restbetrag, den sogenannten Eigenanteil, trägt der Bewohner. Bei Bedarf zahlen Sozialhilfeträger einen Teil des Eigenanteils. Bei Anträgen und Formalitäten unterstützen wir Sie gern.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich. Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Termin!
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Veranstaltungplan Begegnungsstätte SKZ Halle-Neustadt
Begegnungsstätte im „Sozial- und Kulturzentrum Halle-Neustadt“
Hettstedter Straße 1, 06124 Halle
Standort Halle-Neustadt (Nähe Schwimmhalle)
3 Räume mit 120 Plätzen sowie Garten mit ca. 150 Plätze
Mittagessen von Montag bis Freitag (bitte vorher anmelden)
Ansprechpartnerin Claudia Schumann
Telefon: 0345/554949-2
Mail: begegnung.skz@vshalle.de
Helfen Sie uns, zu helfen!
Mit Ihrer Spende können wir viel bewegen. Denn jede Spende hilft uns, anderen zu helfen
Leiterin: Frau Schumann
Unsere nächsten Veranstaltungen
Veranstaltungplan Begegnungsstätte Kreuzerstraße
Begegnungsstätte „Kreuzerstraße“
Kreuzerstraße 10, 06132 Halle
Standort Halle-Silberhöhe
2 Räume mit ca. 60 Plätzen
Mittagessen von Montag bis Freitag (bitte vorher anmelden)
Ansprechpartnerin Irina Jahn
Telefon: 0345/7809089
Mail: begegnung.kreuzer@vshalle.de
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Mit Ihrer Spende können wir viel bewegen. Denn jede Spende hilft uns, anderen zu helfen
Gesponsert durch
Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH
derzeit aus technischen Gründen geschlossen
Unsere nächsten Veranstaltungen
Veranstaltungplan Begegnungsstätte "Zur Fähre"
Begegnungsstätte "Zur Fähre"
Böllberger Weg 150, 06128 Halle
Standort An der Brücke zur „Rabeninsel“
1 Saal mit ca. 100 Plätzen sowie ein Cafégarten mit ca. 60 Plätzen
Mittagessen von Montag bis Sonntag auch ohne Voranmeldung möglich
Cafégarten auch am Wochenende geöffnet
Ansprechpartnerin Irina Jahn
Telefon: 0345/1363192
Mail: begegnung.faehre@vshalle.de
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Veranstaltungspläne Download
Ansprechpartner
Irina Jahn
Unsere nächsten Veranstaltungen
Jeden Donnerstag
Sportgruppe 1: 09:00-10:00 Uhr
Sportgruppe 2: 10:00-11:00 Uhr
Veranstaltungplan Begegnungsstätte Marienkirche
Begegnungsstätte Marienkirche
An der Marienkirche 4, 06108 Halle
Standort Nähe Marktplatz
1 Saal mit 50 Plätzen
Mittagessen von Montag bis Freitag (bitte vorher anmelden)
Ansprechpartnerin Andrea Rosche
Telefon: 0345/2099771
Mail: begegnung.marie@vshalle.de
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