Entgelte Tagespflege Haus Lindenpark

Pflege-grade

pflege-bedingter Aufwand pro Tag

Ausbild. Zuschlag pro Tag

Unter-kunft pro Tag

Ver-pflegung pro Tag Invest-kosten pro Tag Fahrt-kosten selbst

Entgelt pro Tag *ohne Fahrt- kosten

davon zahlt Pflege- kasse Fahrt-kosten

Fahrtkosten hin und zurück pro Tag zahlt Pflegekasse Anteil Gast pro Tag Pflegekasse zahlt im Monat bis zu
Selbst-zahler 51,74 € 1,38 € 9,90 € 6,60 € 8,11 € 4,00 € 81,73 € 0,00 € zahlt Gast selbst 81,73 € 0,00 €
1 51,74 € 1,38 € 9,90 € 6,60 € 8,11 € 0,00 € *77,73 € 0,00 € 4,00 € 77,73 € 125,00 €
2 61,64 € 1,38 € 9,90 € 6,60 € 8,11 € 0,00 € *87,63 € 63,02 € 4,00 € 24,61 € 689,00 €
3 68,39 € 1,38 € 9,90 € 6,60 € 8,11 € 0,00 € *94,38 € 69,77 € 4,00 € 24,61 € 1.298,00 €
4 75,14 € 1,38 € 9,90 € 6,60 € 8,11 € 0,00 € *101,13 € 76,52 € 4,00 € 24,61 € 1.612,00 €
5 81,89 € 1,38 € 9,90 € 6,60 € 8,11 € 0,00 € *107,88 € 83,27 € 4,00 € 24,61 € 1.995,00 €

gültig ab 01.01.2022

Tagessatz für zusätzliche Betreuung § 43 b 9,35 € zahlt die Pflegekasse
Selbstzahler Vergütung PG 1 zzgl. U/V, Invest und Fahrgeld

Entgelte Tagespflege Sozial- und Kulturzentrum Halle-Neustadt"

Pflege- grad

pflegebedingter Aufwand pro Tag

Ausbild. Zuschlag pro Tag Unter-kunft pro Tag Ver-pflegung pro Tag Invest-kosten pro Tag Fahrtkosten selbst Entgelt pro Tag *ohne Fahrt-kosten davon zahlt Kasse ohne Fahrtkosten inkl. Ausbild. Zuschlag
Fahrkosten hin und zurück pro Tag zahlt Pflegekasse Anteil/Gast pro Tag Pflegekasse zahlt im Monat bis zu
Selbst-zahler 55,59 € 1,41 € 8,59 € 5,72 € 8,35 € 4,00 € 83,66 € 0,00 € Fahrgeld zahlt Gast 83,66 € 0,00 €
1 55,59 € 1,41 € 8,59 € 5,72 € 8,35 € 0,00 € *79,66 € 0,00 € 4,00 € 79,66 € 125,00 €
2 66,63 € 1,41 € 8,59 € 5,72 € 8,35 € 0,00 € *90,70 € 68,04 € 4,00 € 22,66 € 689,00 €
3 74,16 € 1,41 € 8,59 € 5,72 € 8,35 € 0,00 € *98,23 € 75,57 € 4,00 € 22,66 € 1.298,00 €
4 81,68 € 1,41 € 8,59 € 5,72 € 8,35 € 0,00 € *105,75 € 83,09 € 4,00 € 22,66 € 1.612,00 €
5 89,21 € 1,41 € 8,59 € 5,72 € 8,35 € 0,00 *113,28 € 90,62 € 4,00 € 22,66 € 1.995,00 €

gültig ab 01.01.2022

Tagessatz für zusätzliche Betreuung § 43 b 8,95 € zahlt die Pflegekasse
Selbstzahler Vergütung PG 1 zzgl. U/V, Invest und Fahrgeld

Entgelte Tagespflege Sozial- und Kulturzentrum Halle-Neustadt"

Entgelt für Unterkunft im Einzelzimmer je nach Größe von 360,00 bis 583,00 Euro
Entgelt für Unterkunft im Doppelzimmer je nach Größe von 300,00 bis 396,00 Euro

zuzüglich

- Reinigungs- und Wäscheservice 200,00 Euro/Monat
- Pauschale für Strom 49,00 Euro/Monat
- Verpflegung 352,00 Euro/Monat
- Pauschale für Betreuung/24 Stunden-Präsenzdienst 840,00 Euro/Monat
- Entlastungleistung nach § 45 b SGB XI 125,00 Euro/Monat
   
- Pflegesachleistung für Ihren Pflegegrad: ______ _______ Euro/Monat
. Pflegegrad 2 = 689,00 Euro
. Pflegegrad 3 = 1.298,00 Euro
. Pflegegrad 4 = 1.612,00 Euro
. Pflegegrad 5 = 1.995,00 Euro
 
- 7,4 % Investive Kosten für ambulante Pflege _______ Euro/Monat

abzüglich

- der Erstattung der Pflegekasse für Pflegesachleistungfür Ihren Pflegegrad Euro/Monat
- der Erstattung der Pflegekasse für Entlastungsleistung Euro/Monat
   
Eigenanteil des Bewohners zum Entgelt pro Monat: ___ Euro/Monat

Tagespflege „Trotha"

Pflege-grade pflege- bedingter Aufwand pro Tag Ausbildungs-zuschlag pro Tag Unter-kunft  pro Tag Ver-pflegung pro Tag Invest-kosten pro Tag Fahrt-kosten selbst Entgelt/Tag *ohne Fahrtkosten davon zahlt Pflegekasse ohne Fahrtkosten Fahrtkosten hin u. zurück/Tag zahlt Kasse Anteil Gast pro Tag Pflegekasse zahlt im Monat bis zu
Selbst-zahler 51,52 € 1,34 € 10,10 € 6,72 € 7,05 € 4,00 € 80,73 € 0,00 € zahlt Gast selbst 80,73 € 0,00 €
1 51,52 € 1,34 € 10,10 € 6,72 € 7,05 € 0,00 € *76,73 € 0,00 € 4,00 € 76,73 € 125,00 €
2 60,81 € 1,34 € 10,10 € 6,72 € 7,05 € 0,00 € *86,02 € 62,15 € 4,00 € 23,87 € 689,00 €
3 67,14 € 1,34 € 10,10 € 6,72 € 7,05 € 0,00 € *92,35 € 68,48 € 4,00 € 23,87 € 1.298,00 €
4 73,47 € 1,34 € 10,10 € 6,72 € 7,05 € 0,00 € *98,68 € 74,81 € 4,00 € 23,87 € 1.612,00 €
5 79,80 € 1,34 € 10,10 € 6,72 € 7,05 € 0,00 € *105,01 € 81,14 € 4,00 € 23,87 € 1.995,00 €

gültig ab 01.04.2022

Tagessatz für zusätzliche Betreuung § 43 b 8,23 €
Selbstzahler Vergütung PG 1 zzgl. U/V, Invest und Fahrgeld

Pflegeeinrichtung „Senioren-Service-Zentrum Böllberg“

„Wir sind da, wenn Sie uns brauchen! Halt zu geben, Freude zu schenken und Momente miteinander zu teilen, liegt in der Natur des Menschen. Mit Empathie und Kompetenz tun wir alles dafür, um Ihr Leben lebenswert zu machen. “

Das „Senioren-Service-Zentrum Böllberg“ umfasst 3 Gebäude - 2 Pflegeheime und unsere Begegnungsstätte „Zur Fähre“. Die Einrichtung erfreut sich eines hohen Bekanntheits- und Beliebtheitsgrades und ist vernetzt mit den anderen Angeboten unserer Stiftung. Das „Haus Saaleufer“ hat im Foyer eine Rezeption. Die Mitarbeiter stehen den Bewohnern, Angehörigen und Besuchern stets zur Seite. Im „Haus Saaleufer“ befindet sich zudem ein Kiosk, welcher für kleine Einkäufe von Montag bis Freitag geöffnet ist. Im Kellerbereich befindet sich der Friseur, der von allen Bewohnern und Kunden genutzt werden kann.

Jeder Wohnbereich verfügt über einen individuellen Aufenthaltsbereich, ist mit modernster Medientechnik ausgestattet und mit dem Fahrstuhl erreichbar. Jedes Zimmer verfügt separat über einen eigenen Fernsehanschluss. Es gibt wunderschöne gepflegte Außenanlagen, die jederzeit für schöne Stunden an der frischen Luft genutzt werden können. Das „Haus Rabeninsel“ bietet eine Dachterrasse mit Blick über die Stadt und über die Rabeninsel. Ein Spaziergang zur „Rabeninsel“ ist sehr empfehlenswert.

In der Begegnungsstätte „Zur Fähre“ liegt die großzügige Cafeteria und ein Cafegarten mit 60 Plätzen, die auch von unseren Bewohnern und für private Feiern genutzt werden kann.

Neben anderen Beschäftigungen und Aktivitäten wie kreatives Gestalten, Singen oder Gedächtnistraining steht auch der spielerische Umgang mit Therapiehunden auf dem Programm. Unsere Bewohner nehmen dieses Angebot gern wahr, da es eine willkommene Abwechslung darstellt und die Tiere zur Bewegung animieren.

Die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, den Apotheken, Allgemein- und  Fachärzten sowie Sanitätshäusern runden unser Servicepaket ab.

Im „Senioren-Service-Zentrum Böllberg" im Böllberger Weg 150, 06128 Halle, befinden sich die Pflegeeinrichtungen „Haus Saaleufer“ sowie „Haus Rabeninsel" und bieten insgesamt 196 Bewohner ein gemütliches Zuhause.

Die Einrichtung liegt am südlichen Stadtrand von Halle an einer Hauptverkehrsstraße und gleichzeitig in der Nähe des Naherholungsgebietes Rabeninsel. Eine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sind vorhanden. Ebenso sind Einkaufsmöglichkeiten, ein Ärztehaus, eine Apotheke und ein Parkplatz in der Nähe. Einige Zimmer verfügen über einen Blick auf die Saale.

 

Zimmerausstattung

  • Bett und Nachtschrank sowie Kommode
  • Kleiderschrank
  • Fernseher
  • Dusche/WC
  • Schwesternruf
  • Telefonanschluss
  • WLAN-Anschluss kann vorgehalten werden

Ausstattung

Das „Senioren-Service-Zentrum Böllberg“ umfasst 3 Gebäude - 2 Pflegeheime und unsere Begegnungsstätte „Zur Fähre“. Die Einrichtung erfreut sich eines hohen Bekanntheits- und Beliebtheitsgrades und ist vernetzt mit den anderen Angeboten unserer Stiftung. Das „Haus Saaleufer“ hat im Foyer eine Rezeption. Die Mitarbeiter stehen den Bewohnern, Angehörigen und Besuchern stets zur Seite. Im „Haus Saaleufer“ befindet sich zudem ein Kiosk, welcher für kleine Einkäufe von Montag bis Freitag geöffnet ist. Im Kellerbereich befindet sich der Friseur, der von allen Bewohnern und Kunden genutzt werden kann.

Jeder Wohnbereich verfügt über einen individuellen Aufenthaltsbereich, ist mit modernster Medientechnik ausgestattet und mit dem Fahrstuhl erreichbar. Jedes Zimmer verfügt separat über einen eigenen Fernsehanschluss. Es gibt wunderschöne gepflegte Außenanlagen, die jederzeit für schöne Stunden an der frischen Luft genutzt werden können. Das „Haus Rabeninsel“ bietet eine Dachterrasse mit Blick über die Stadt und über die Rabeninsel. Ein Spaziergang zur „Rabeninsel“ ist sehr empfehlenswert.

In der Begegnungsstätte „Zur Fähre“ liegt die großzügige Cafeteria und ein Cafegarten mit 60 Plätzen, die auch von unseren Bewohnern und für private Feiern genutzt werden kann.

Neben anderen Beschäftigungen und Aktivitäten wie kreatives Gestalten, Singen oder Gedächtnistraining steht auch der spielerische Umgang mit Therapiehunden auf dem Programm. Unsere Bewohner nehmen dieses Angebot gern wahr, da es eine willkommene Abwechslung darstellt und die Tiere zur Bewegung animieren.

Die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, den Apotheken, Allgemein- und  Fachärzten sowie Sanitätshäusern runden unser Servicepaket ab.

Vollstationäre Pflege

Diesen Anspruch haben Pflegebedürftige, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Mit der Entscheidung vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, schaffen Sie sich als Bewohnerin oder Bewohner im Pflegeheim ein neues Zuhause.

Hier erhalten Sie Unterkunft, Verpflegung, Beratung, soziale Betreuung, kulturelle Veranstaltungen, hauswirtschaftliche Versorgung und eine qualitativ hochwertige Pflege mit dem Ziel der Verbesserung Ihrer Lebensqualität. Die Einstufung in einen dem Gesundheitszustand entsprechenden Pflegegrad sollte vorliegen oder zumindest ein Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei der zuständigen Krankenkasse gestellt sein. Bei der Krankenkasse ist auch die Aufnahme in ein Pflegeheim zu beantragen.

Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen.
Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen.

Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse oder Krankenkasse

Zur Genehmigung und Kostenbeteiligung bezüglich einer vollstationären Pflege und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Grundlage der Kosten für einen Aufenthalt in unserer Einrichtung bildet ein zwischen dem Landesverband der Pflegekassen, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Stiftung Volkssolidarität Halle (Saale)  abgeschlossener Versorgungsvertrag.

Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen. Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen. Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Heimaufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Qualität bedeutet Verantwortung

Das Qualitätsmanagement ist unser Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität der Pflege- und Betreuungsprozesse in unserer Einrichtung. Dabei stellen wir die Zufriedenheit der Bewohner sowie deren Angehörige in den Mittelpunkt unserer Arbeit und sind bestrebt, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zum Wohle der uns anvertrauten Bewohner immer weiter zu verbessern.

Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Heimaufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

„Pflege aus Liebe zum Menschen“

 

Die Pflegeeinrichtung „Haus Luise“ befindet sich im Zentrum Halles im historischen Steintorviertel, einem gehobenen Wohngebiet zwischen dem legendären Steintor-Varieté und dem Steintorcampus der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der zum Spazierengehen einlädt. Trotz der guten Verkehrsanbindung und zahlreicher Einkaufsmöglichkeiten ganz in der Nähe liegt die Luisenstraße in einem ruhigen, ansprechenden Wohnviertel. Sie bietet 60 Bewohnern ein gemütliches Zuhause.

Wir konzentrieren uns auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Bewohners sowie die Stärkung der fachlichen Kompetenz aller an der Pflege beteiligten Personen. Der bedürfnisorientierte Ansatz dient als Fundament für den Erhalt der selbstbestimmten Pflege.

Es ist unser Ziel, dass sich jeder Bewohner hier zuhause fühlen kann, weil er als eigenständige Persönlichkeit integriert wird.

Die Pflegeeinrichtung liegt im „Park der Generationen“ in der Luisenstraße. Das Besondere ist hier, dass die Außenanlagen teilweise gemeinsam von den Bewohnern der Pflegeeinrichtung und den Kindern der Kindertagesstätte des Clara Zetkin e.V. genutzt werden können. So wurde eine Atmosphäre geschaffen, in der die Pflegebedürftigen den Kontakt zu den Kindern als freudige Unterhaltung empfinden.

Ausstattung

Die Pflegeeinrichtung „Haus Luise“ bietet 60 Pflegeplätze auf vier Ebenen mit 20 Doppel- und  20 Einzelzimmern. Jede Ebene stellt einen abgeschlossenen Wohnbereich dar und ist mit dem Aufzug zu erreichen.

Persönliche Gegenstände, geliebte Möbel und Erinnerungsstücke personalisieren jedes Bewohnerzimmer. Des Weiteren sind alle Zimmer mit einem Fernseh- und Internetanschluss ausgestattet.

Um einen Eindruck vom Wohnambiente zu erhalten, wird allen Interessenten ein Einblick in Form eines Rundganges und individuellen Beratungsgespräches angeboten.

Die Zeit mit Angehörigen und Freunden genießen die Bewohner bei schönem Wetter im Außenbereich, auf den Terrassen  oder im Café des „Haus Luise“.

Zimmerausstattung

  • Bett und Nachtschrank sowie Kommode
  • Kleiderschrank
  • Fernseher
  • Dusche/WC
  • Schwesternruf
  • Telefonanschluss

 

Angebote

Beschäftigungsmöglichkeiten wie kreatives Gestalten, Singen oder Gedächtnistraining gehören zu unseren Angeboten ebenso wie Beratung und soziale Betreuung. Geborgenheit, Sicherheit und ein hohes Pflegeniveau sind wie in allen unseren Einrichtungen unverzichtbarer Standard.

Die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, der Apotheke am Händelhaus, Allgemein- und  Fachärzten sowie Sanitätshäusern runden unser Servicepaket ab.

Aber etwas steht für uns an erster Stelle: Wir möchten, dass Sie sich bei uns zuhause fühlen. Wenn Sie sich für unser Haus interessieren, schauen Sie doch bei uns vorbei.

Vollstationäre Pflege

Diesen Anspruch haben Pflegebedürftige, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Mit der Entscheidung vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, schaffen Sie sich als Bewohnerin oder Bewohner im der Pflegeeinrichtung ein neues Zuhause.

Hier erhalten Sie Unterkunft, Verpflegung, Beratung, soziale Betreuung, kulturelle Veranstaltungen, hauswirtschaftliche Versorgung und eine qualitativ hochwertige Pflege mit dem Ziel der Verbesserung Ihrer Lebensqualität. Die Einstufung in einen dem Gesundheitszustand entsprechenden Pflegegrad sollte vorliegen oder zumindest ein Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei der zuständigen Krankenkasse gestellt sein. Bei der Krankenkasse ist auch die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung zu beantragen.

Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen. Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen.

Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse oder Krankenkasse

Zur Genehmigung und Kostenbeteiligung bezüglich einer vollstationären Pflege und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Grundlage der Kosten für einen Aufenthalt in unserer Einrichtung bildet ein zwischen dem Landesverband der Pflegekassen, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Stiftung Volkssolidarität Halle (Saale)  abgeschlossener Versorgungsvertrag.

Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen. Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen. Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Aufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Qualität bedeutet Verantwortung

Das Qualitätsmanagement ist unser Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität der Pflege- und Betreuungsprozesse in unserer Einrichtung. Dabei stellen wir die Zufriedenheit der Bewohner sowie deren Angehörige in den Mittelpunkt unserer Arbeit und sind bestrebt, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zum Wohle der uns anvertrauten Bewohner immer weiter zu verbessern.

Hohe Qualität zur fairen Preisen

Die erhalten professionelle und liebevolle Pflege und Betreuung, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche …
nach unserem Motto "gemeinsam nicht einsam". Von der Kostenaufstellung bis zum sorgfältig dokumentierten Qualitätsmanagement sind wir transparent.

Die Pflegekasse übernimmt die gesetzlichen Höchstgrenzen gemäß dem jeweiligen Pflegegrad. Den Restbetrag, den sogenannten Eigenanteil, trägt der Bewohner. Bei Bedarf zahlen Sozialhilfeträger einen Teil des Eigenanteils. Bei Anträgen und Formalitäten unterstützen wir Sie gern.

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich. Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Termin!

Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Heimaufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Pflegeeinrichtung „Haus am Mühlenhof“

„Gut umsorgt und liebevoll gepflegt – das Ziel unserer täglichen Arbeit“

Die Pflegeeinrichtung „Haus am Mühlenhof“ bietet 34 Pflegeplätze auf zwei Ebenen mit 14 Doppel- und  6 Einzelzimmern. Jede Ebene stellt einen abge-schlossenen Wohnbereich dar und ist mit dem Aufzug zu erreichen. Ein kleiner Verkaufsstand steht jedem Bewohner zur Verfügung.

Die Zeit mit Angehörigen und Freunden genießen die Bewohner bei schönem Wetter im Außenbereich oder auf den Terrassen. Gern kann auch der Garten unseres „Alten Gutshofes“ genutzt werden.  

Ausstattung

Die Pflegeeinrichtung „Haus am Mühlenhof“ bietet 34 Pflegeplätze auf zwei Ebenen mit 14 Doppel- und  6 Einzelzimmern. Jede Ebene stellt einen abge-schlossenen Wohnbereich dar und ist mit dem Aufzug zu erreichen. Ein kleiner Verkaufsstand steht jedem Bewohner zur Verfügung.

Die Zeit mit Angehörigen und Freunden genießen die Bewohner bei schönem Wetter im Außenbereich oder auf den Terrassen. Gern kann auch der Garten unseres „Alten Gutshofes“ genutzt werden.

Zimmerausstattung

  • Bett und Nachtschrank sowie Kommode
  • Kleiderschrank
  • Fernseher
  • Dusche/WC
  • Schwesternruf
  • Telefonanschluss
  • WLAN-Anschluss kann vorgehalten werden

Angebote

Neben anderen Beschäftigungen und Aktivitäten wie kreatives Gestalten, Singen oder Gedächtnistraining steht auch der spielerische Umgang mit Therapiehunden auf dem Programm. Unsere Bewohner nehmen dieses Angebot gern wahr, da es eine willkommene Abwechslung darstellt und die Tiere zur Bewegung animieren.

Die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, der Apotheken, Allgemein- und Fachärzten sowie Sanitätshäusern runden unser Servicepaket ab.
Wir vermitteln auch Friseur und Physiotherapie

Vollstationäre Pflege

Diesen Anspruch haben Pflegebedürftige, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Mit der Entscheidung vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, schaffen Sie sich als Bewohnerin oder Bewohner im Pflegeheim ein neues Zuhause.

Hier erhalten Sie Unterkunft, Verpflegung, Beratung, soziale Betreuung, kulturelle Veranstaltungen, hauswirtschaftliche Versorgung und eine qualitativ hochwertige Pflege mit dem Ziel der Verbesserung Ihrer Lebensqualität. Die Einstufung in einen dem Gesundheitszustand entsprechenden Pflegegrad sollte vorliegen oder zumindest ein Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei der zuständigen Krankenkasse gestellt sein. Bei der Krankenkasse ist auch die Aufnahme in ein Pflegeheim zu beantragen.

Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen.

Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse oder Krankenkasse

Zur Genehmigung und Kostenbeteiligung bezüglich einer vollstationären Pflege und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Grundlage der Kosten für einen Aufenthalt in unserer Einrichtung bildet ein zwischen dem Landesverband der Pflegekassen, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Stiftung Volkssolidarität Halle (Saale)  abgeschlossener Versorgungsvertrag.

Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen. Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen. Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Heimaufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Qualität bedeutet Verantwortung

Das Qualitätsmanagement ist unser Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität der Pflege- und Betreuungsprozesse in unserer Einrichtung. Dabei stellen wir die Zufriedenheit der Bewohner sowie deren Angehörige in den Mittelpunkt unserer Arbeit und sind bestrebt, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zum Wohle der uns anvertrauten Bewohner immer weiter zu verbessern.

Hohe Qualität zur fairen Preisen

Sie erhalten professionelle und liebevolle Pflege und Betreuung, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche …
nach unserem Motto "gemeinsam nicht einsam". Von der Kostenaufstellung bis zum sorgfältig dokumentierten Qualitätsmanagement sind wir transparent.

Die Pflegekasse übernimmt die gesetzlichen Höchstgrenzen gemäß dem jeweiligen Pflegegrad. Den Restbetrag, den sogenannten Eigenanteil, trägt der Bewohner. Bei Bedarf zahlen Sozialhilfeträger einen Teil des Eigenanteils. Bei Anträgen und Formalitäten unterstützen wir Sie gern.

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich. Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Termin!

Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Heimaufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Veranstaltungplan Begegnungsstätte SKZ Halle-Neustadt

Helfen Sie uns, zu helfen!

Mit Ihrer Spende können wir viel bewegen. Denn jede Spende hilft uns, anderen zu helfen

Telefon: 0345/5549492

Leiterin: Frau Schumann

Unsere nächsten Veranstaltungen

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Veranstaltungplan Begegnungsstätte Kreuzerstraße

Helfen Sie uns, zu helfen!

Mit Ihrer Spende können wir viel bewegen. Denn jede Spende hilft uns, anderen zu helfen

derzeit aus technischen Gründen geschlossen

Unsere nächsten Veranstaltungen

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Veranstaltungplan Begegnungsstätte "Zur Fähre"

Helfen Sie uns, zu helfen!

Mit Ihrer Spende können wir viel bewegen. Denn jede Spende hilft uns, anderen zu helfen

Telefon: 0345/1363189

Ansprechpartner
Irina Jahn

Unsere nächsten Veranstaltungen

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Jeden Donnerstag

Sportgruppe 1: 09:00-10:00 Uhr
Sportgruppe 2: 10:00-11:00 Uhr

Veranstaltungplan Begegnungsstätte Marienkirche

Telefon: 0345/2099771

Ansprechpartnerin Frau Rosche

Unsere nächsten Veranstaltungen

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Jeden Montag

Gesellschaftsspiele: 13:00 Uhr
Schach: 13:00 Uhr
MG Klöppeln: 16:00 Uhr

Jeden Dienstag

Rommé-Runde: 13:00 Uhr
MG Skat Club Herz 10: 13:30 Uhr

Jeden 2. Mittwoch

Treffen der MG Gehörlosen-Senioren: 13:00 Uhr

Jeden Donnerstag

Nadel & Faden: 10:00 Uhr

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Bitte verwenden Sie bei beiden Varianten den Verwendungszweck „Corona-Hilfe“.

 

Spendenkonto

Stiftung Volkssolidarität Halle (Saale)

Bank: Saalesparkasse Halle
IBAN: DE12 8005 3762 0265 1775 52
BIC: NOLADE21HAL

 

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Infoblatt zur Besuchsregelung in der Pflegeeinrichtung „Haus Luise“

Die 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt tritt ab dem 01.10.2022 in Kraft. Folgende aktuellen Besucherregelungen
gelten daher in unseren Pflegeeinrichtungen zum Schutz Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeitenden. Diese sind unbedingt einzuhalten::

Besuche sind in den folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Freitag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Wochenende
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr bitten wir aufgrund der Mittagsruhe von Besuchen Abstand zu nehmen

  • vor Betreten der Einrichtung müssen Sie einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest vorlegen, egal ob Sie geimpft oder genesen sind, wir sind nicht zur Testung Ihrerseits verpflichtet
  • bitte melden Sie sich auf dem jeweiligen Wohnbereich an und legen Sie den Testnachweis vor sowie tragen Sie sich in die Erfassungsliste für Besucher ein
  • das Tragen einer FFP-2-Maske innerhalb der Einrichtung ist laut 18. Eindämmungsverordnung zwingend vorgeschrieben
  • wir sind nicht verpflichtet, Besuchern Masken zur Verfügung zu stellen, daher bitten wir Sie, eigene FFP-2-Masken mitzubringen
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen
  • vor und nach dem Besuch muss der Besucher die Hände gründlich desinfizieren

Die Einrichtung behält sich vor, bei Verstößen gegen die Besuchsregeln den Besuch abzubrechen und auch weiterhin zu untersagen. In diesem Fall macht die Einrichtung zum Schutz der Bewohner von ihrem Hausrecht Gebrauch. Das Mitbringen von Speisen/Getränken ist nicht erlaubt.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und danken für Ihr Verständnis.

Infoblatt zur Besuchsregelung in der Pflegeeinrichtung „Haus am Mühlenhof“

Die 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt tritt ab dem 01.10.2022 in Kraft. Folgende aktuellen Besucherregelungen gelten daher in unseren Pflegeeinrichtungen zum Schutz Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeitenden. Diese sind unbedingt einzuhalten:

Besuche sind in den folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Freitag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Wochenende
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr bitten wir aufgrund der Mittagsruhe von Besuchen Abstand zu nehmen

  • vor Betreten der Einrichtung müssen Sie einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest vorlegen, egal ob Sie geimpft oder genesen sind, wir sind nicht zur Testung Ihrerseits verpflichtet
  • bitte melden Sie sich auf dem jeweiligen Wohnbereich an und legen Sie den Testnachweis vor sowie tragen Sie sich in die Erfassungsliste für Besucher ein
  • das Tragen einer FFP-2-Maske innerhalb der Einrichtung ist laut 18. Eindämmungsverordnung zwingend vorgeschrieben
  • wir sind nicht verpflichtet, Besuchern Masken zur Verfügung zu stellen, daher bitten wir Sie, eigene FFP-2-Masken mitzubringen
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen
  • vor und nach dem Besuch muss der Besucher die Hände gründlich desinfizieren

Die Einrichtung behält sich vor, bei Verstößen gegen die Besuchsregeln den Besuch abzubrechen und auch weiterhin zu untersagen. In diesem Fall macht die Einrichtung zum Schutz der Bewohner von ihrem Hausrecht Gebrauch. Das Mitbringen von Speisen/Getränken ist nicht erlaubt.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und danken für Ihr Verständnis.

Infoblatt zur Besuchsregelung in der Pflegeeinrichtung „Haus am Mühlenhof“

Die 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt tritt ab dem 01.10.2022 in Kraft. Folgende aktuellen Besucherregelungen gelten daher in unseren Pflegeeinrichtungen zum Schutz Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeitenden. Diese sind unbedingt einzuhalten:

Besuche sind täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich:

In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr würden wir gern darum bitten, aufgrund der Mittagsruhe von Besuchen Abstand zu nehmen. Dennoch sind Besuche auch in dieser Zeit möglich.

  • vor Betreten der Einrichtung müssen Sie einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest vorlegen, egal ob Sie geimpft oder genesen sind, wir sind nicht zur Testung Ihrerseits verpflichtet
  • bitte melden Sie sich auf dem jeweiligen Wohnbereich an und legen Sie den Testnachweis vor sowie tragen Sie sich in die Erfassungsliste für Besucher ein
  • das Tragen einer FFP-2-Maske innerhalb der Einrichtung ist laut 18. Eindämmungsverordnung zwingend vorgeschrieben
  • wir sind nicht verpflichtet, Besuchern Masken zur Verfügung zu stellen, daher bitten wir Sie, eigene FFP-2-Masken mitzubringen
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen
  • vor und nach dem Besuch muss der Besucher die Hände gründlich desinfizieren

Die Einrichtung behält sich vor, bei Verstößen gegen die Besuchsregeln den Besuch abzubrechen und auch weiterhin zu untersagen. In diesem Fall macht die Einrichtung zum Schutz der Bewohner von ihrem Hausrecht Gebrauch. Das Mitbringen von Speisen/Getränken ist nicht erlaubt.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und danken für Ihr Verständnis.

Ansprechpartner für die verschiedenen Bereiche unserer Stiftung

Vorstand
Susann Schwabenland

Reilstraße 54
06114 Halle

Telefon: 0345/52456-0
Fax: 0345/52456-22
Mail:

Referentin des Vorstandes
Claudia Leißring

Reilstraße 54
06114 Halle

Telefon: 0345/52456-25
Fax: 0345/52456-22
Mail:

Personalleitung
Astrid Franke

Reilstraße 54
06114 Halle

Telefon: 0345/52456-24
Fax: 0345/52456-22
Mail:

Sekretariat
Falk Herden

Reilstraße 54
06114 Halle

Telefon: 0345/52456-0
Fax: 0345/52456-22
Mail:

Teamleitung Haustechnik
Denny Dressler

Böllberger Weg 150
06128 Halle

Telefon: 0345/1363-198
Fax: 0345/1363-332
Mail:

Koordinatorin Menüservice
Kathrin Kuhne

Böllberger Weg 150
06128 Halle

Telefon: 0345/1363-140
Fax: 0345/1363-143
Mail:

Großküche Küchenleiter
Thomas Otto

Böllberger Weg 150
06128 Halle

Telefon: 0345/1363-131
Fax: 0345/1363-555
Mail:

Pflegedienstleiterin Bereich Ambulante Pflege, Tagespflege, Dementen-WG, Hauswirtschaftsdienst, Betreutes Wohnen
Christiane Knorscheidt

Reilstraße 54
06114 Halle

Telefon: 0345/52055-11
Fax: 0345/52055-13
Mail:

Einrichtungsleitung "Haus am Mühlenhof”
Susanne Pohl-Klette

Gut Gimritz 6
06108 Halle

Tel: 0345/470497-130
Fax: 0345/470497-174
Mail:

Einrichtungsleitung „Haus Luise“
Susanne Pohl-Klette


Luisenstraße 4
06108 Halle

Telefon: 0345/27999-115
Fax: 0345/27999-112
Mail:

Einrichtungsleitung/QM „SSZ Böllberg“
Katja Reich


Böllberger Weg 150
06128 Halle

Telefon: 0345/1363-312
Fax: 0345/1363-352
Mail:

Medizinproduktebeauftragte
Lisa König

Böllberger Weg 150
06128 Halle

Telefon: 0345/1363-322
Fax: 0345/1363-333
Mail:

Datenschutzbeauftragter
Dr. Andreas Melzer

kelobit IT-Experts GmbH
Thüringer Str. 31
06112 Halle (Saale)

Tel: 0345/132553-80
Mail: