Mit dem Verein nicht mehr allein
Gemeinschaft erleben
Mit dem Verein nicht mehr allein
Gemeinschaft erleben
Mitglied werden bei der Volkssolidarität 1990 e.V. Halle (Saale)
Gemeinsam – nicht einsam
Sie können Mitglied unseres Vereins werden, wenn Sie unsere Satzung , Datenschutzhinweise und Beitragsordnung anerkennen. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen wie Verbände und Vereine in unserem Verein Mitglied werden.
Warum lohnt es sich für Sie, Mitglied bei uns zu werden? Sie erfahren
- Wärme, menschliche Betreuung
- Gemeinschaft, Aktivität und sozial-kulturelle Betätigung im Selbsthilfeverbund einer Mitgliedergruppe
- Sie können durch soziales Engagement im Ehrenamt Ihr Leben sinnvoll gestalten und
- die professionellen Leistungen unseres Vereins, die aus einer Hand angeboten werden, nutzen
Sie unterstützen das soziale Engagement der Volkssolidarität für Menschen in der zweiten Lebenshälfte, für sozial Benachteiligte sowie Hilfs- und Pflegebedürftige. Dafür lohnt es sich, Mitglied in unserem traditionsreichen, anerkannten, sozial engagierten, mitgliederstarken und modernen Verein zu sein, der seit 30 Jahren in Halle tätig ist.
Beitragsordnung
Auszug aus der Beitragsordnung des Vereins Volkssolidarität 1990 e.V. Halle (Saale)
1. Grundsätze für die Zahlungen von Beiträgen
Jedes Mitglied ist zur Entrichtung des Beitrages in der festgelegten Höhe verpflichtet.
Die Beitragsentrichtung ist in Form von Barzahlung in den Gruppen, des Bankeinzuges oder mittels Überweisung möglich.
Die Beiträge dürfen ausschließlich für die Finanzierung satzungsgemäßer Zwecke verwendet werden.
Mitglieder, die ihren Beitrag 3 Monate über das jeweilige Kalenderjahr hinausnicht entrichten, können nach Anhörung durch die Mitgliedergruppenvorstände ausgeschlossen werden.
Die Führung der Vereinskassen erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Kassenordnung des Vereins.
Sie wollen Mitglied werden?
Dann tun Sie das doch am Besten gleich hier:
Bitte drucken Sie sich die Beitrittserklärung aus und senden Sie diese ausgefüllt und unterschrieben an o. g. Anschrift!
Vielen Dank.
2. Höhe der Beiträge
2.1 Jedes Mitglied kann die Höhe seines Beitrages unter Einhaltung des festgesetzten Jahresmindestbeitrages selbst festlegen.
Monatliche Mindestbeiträge für:
Arbeitssuchende | 1,50 Euro |
Rentner | 2,50 Euro |
Berufstätige | 3,50 Euro |
Fördermitglieder | 60,00 Euro / Jahr |
(gültig ab 01.01.2022)