Ansprechpartner:
Einrichtungsleitung/QM
Katja Reich
Telefon: 0345/1363-312
Mail: k.reich@vshalle.de
Rezeption
Monika Staudte
Telefon: 0345/1363-0
Mail: saaleufer@vshalle.de
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Pflegeeinrichtung „Senioren-Service-Zentrum Böllberg“
„Wir sind da, wenn Sie uns brauchen! Halt zu geben, Freude zu schenken und Momente miteinander zu teilen, liegt in der Natur des Menschen. Mit Empathie und Kompetenz tun wir alles dafür, um Ihr Leben lebenswert zu machen. “
Ausstattung
Vollstationäre Pflege
Diesen Anspruch haben Pflegebedürftige, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Mit der Entscheidung vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, schaffen Sie sich als Bewohnerin oder Bewohner im Pflegeheim ein neues Zuhause.
Hier erhalten Sie Unterkunft, Verpflegung, Beratung, soziale Betreuung, kulturelle Veranstaltungen, hauswirtschaftliche Versorgung und eine qualitativ hochwertige Pflege mit dem Ziel der Verbesserung Ihrer Lebensqualität. Die Einstufung in einen dem Gesundheitszustand entsprechenden Pflegegrad sollte vorliegen oder zumindest ein Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei der zuständigen Krankenkasse gestellt sein. Bei der Krankenkasse ist auch die Aufnahme in ein Pflegeheim zu beantragen.
Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen.
Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen.
Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse oder Krankenkasse
Zur Genehmigung und Kostenbeteiligung bezüglich einer vollstationären Pflege und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Grundlage der Kosten für einen Aufenthalt in unserer Einrichtung bildet ein zwischen dem Landesverband der Pflegekassen, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Stiftung Volkssolidarität Halle (Saale) abgeschlossener Versorgungsvertrag.
Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil - EEE), einem Leistungsanteil der Pflegekasse (bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege) und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen. Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen. Für weitere Fragen bezüglich einer vollstationären Heimaufnahme und einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Qualität bedeutet Verantwortung
Das Qualitätsmanagement ist unser Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität der Pflege- und Betreuungsprozesse in unserer Einrichtung. Dabei stellen wir die Zufriedenheit der Bewohner sowie deren Angehörige in den Mittelpunkt unserer Arbeit und sind bestrebt, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zum Wohle der uns anvertrauten Bewohner immer weiter zu verbessern.